Excel Vorlage Quittung

Eine Excel Vorlage für eine Quittung kommt zwar immer seltener vor, da die meisten Läden mit einer elektronischen Kasse ausgestattet sind. Doch auf Messen, Flohmärkten etc. kann eine Quittung hilfreich sein.

Falls kein Quittungsblock parat ist, kann diese Excel-Vorlage dazu dienen, schnell eine auszustellen. Als Nachweis für die Buchführung ist eine Quittung allerdings unbedingt erforderlich!

Hier geht’s direkt zum Download.

Wie funktioniert das Quittung Ausstellen mit der kostenlosen Excel Vorlage?

  1. Laden Sie die entsprechende Vorlage am Ende des Artikels herunter.
  2. Als Erstes sehen Sie das Dashboard mit 4 Buttons zum Anklicken. Über diese springen Sie direkt zur gewünschten Quittungsversion.
  3. Version 1: Normale Quittung, auf der alles per Hand eingetragen wird. (2 Stück auf DIN A4).
  4. Version 2: Normale Quittung, auf der alles per Hand eingetragen wird (1 auf DIN A5).
  5. Version 3: Quittung mit Berechnung des Bruttopreises (tragen Sie den Nettopreis und die Mehrwertsteuer ein und der Bruttopreis wird berechnet).
  6. Version 4: Quittung mit Berechnung des Nettopreises (tragen Sie den Bruttopreis und die Mehrwertsteuer ein und der Nettopreis wird berechnet).
  7. Version 1 & 2: Öffnen Sie die Vorlage mit Excel und drucken Sie aus. Nun haben Sie eine einfache Quittungsvorlage.
  8. Version 3 & 4: Öffnen Sie die Datei mit Excel und tragen mit dem Programm über Tastatur die Werte für den Verkauf ein. Anschließend können Sie die Quittung ausdrucken und dem Käufer mitgeben. Vorher natürlich noch unterschreiben!

Update: Für Personen, denen Excel nicht so liegt, gibt es jetzt auch die Quittung als PDF zum Download.

Welche Pflichtangaben sind für eine Quittung wichtig?

Für das Finanzamt und Ihre Buchhaltung sollten folgende Dinge auf einer Quittung vermerkt sein:

  • Der Empfänger
  • Der Aussteller (mit vollständigem Namen und Adresse)
  • Betrag
  • Genaue Beschreibung und Anzahl der Dienstleistung und / oder Ware
  • Hinweis auf den Mehrwertsteuer-Betrag (7% oder 19%)
  • Ausstellungsdatum
  • Quittungsnummer
  • Dankend erhalten – dankend nicht unbedingt 😉
  • Unterschrift
  • Gegebenenfalls ein Hinweis auf die Steuerbefreiung

Beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise weiter unten im Artikel!

Quittungsvorlage erklärt auf YouTube

Auf meinem YouTube-Kanal stelle ich viele Vorlagen vor – schauen Sie doch mal vorbei!

Screenshot der Quittungen

Zum besseren Verständnis hier ein paar Bildschirmfotos zu den entsprechenden Versionen der verschiedenen Quittungen.

Einfache Quittungs-Vorlage auf DIN A4 (Voransicht)

2 Quittungen auf DIN A4
2 Quittungen auf einem DIN A4 Blatt

Einfacher Beleg auf DIN A5 (Screenshot)

Screenshot der einfachen Quittung auf DIN A5
Einfache Quittung auf DIN A5

Quittungs-Vorlage mit Berechnung des Bruttopreises (Ausfüllen und alles wird automatisch berechnet)

Hier tragen Sie den Endpreis Ihrer Dienstleistung ein und den Wert der Umsatzsteuer. Der Rest wird automatisch berechnet.

Screenshot der Quittungsvorlage mit Angabe von Netto-Preis und Mehrwertsteuer
Nettopreis und Mehrwertsteuer eingeben – Bruttopreis wird berechnet

Quittung mit Berechnung des Nettopreises unter Angabe der Mehrwertsteuer (Screenshot)

Nettopreis eintragen und die Umsatzsteuer wählen – der Betrag wird automatisch berechnet.

Screenshot der Quittungsvorlage mit Berechnung des Nettopreises
Bruttopreis und Mehrwertsteuer eintragen – Nettopreis wird berechnet

Was ist beim Ausstellen einer Quittung von der rechtlichen Seite her zu beachten?

Die rechtlichen Anforderungen an Belege, die als Nachweis über eine Zahlung dienen (wie eine Quittung), sind in Deutschland hauptsächlich im Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geregelt.

Man muss hier zwischen einer „vollständigen Rechnung“ und einer „Kleinbetragsrechnung“ unterscheiden. Eine einfache Quittung im Einzelhandel oder für kleinere Beträge wird oft als „Kleinbetragsrechnung“ behandelt.

1. Für Kleinbetragsrechnungen (Betrag bis 250 € inkl. USt):

Eine Quittung oder ein Beleg, der den Anforderungen einer Kleinbetragsrechnung genügt, muss laut § 33 UStDV in Verbindung mit § 14 UStG mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers: Wer hat die Ware geliefert oder die Leistung erbracht?
  • Ausstellungsdatum: Wann wurde die Quittung erstellt?
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung: Was wurde gekauft oder welche Dienstleistung wurde in Anspruch genommen? Eine übliche Bezeichnung reicht hier oft aus.
  • Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (Gesamtbetrag inklusive USt) sowie den anzuwendenden Steuersatz oder, im Fall einer Steuerbefreiung, einen Hinweis auf diese: Der Bruttobetrag muss ausgewiesen sein, und es muss klar sein, welcher Mehrwertsteuersatz angewendet wurde (z. B. 19% oder 7%). Der genaue Steuerbetrag muss bei Kleinbetragsrechnungen nicht separat ausgewiesen sein, der Steuersatz genügt neben dem Bruttobetrag.

Quelle: § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) in Verbindung mit § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG).

2. Für vollständige Rechnungen (Betrag über 250 € inkl. USt oder spezifische Geschäftsvorfälle, z.B. B2B):

Eine vollständige Rechnung, die über die einfache Quittung hinausgeht, muss laut § 14 Abs. 4 UStG wesentlich mehr Angaben enthalten, unter anderem:

  • Die vollständigen Angaben wie bei der Kleinbetragsrechnung (Name/Anschrift Leistender, Datum, Menge/Art, Gesamtbetrag/Steuersatz).
  • Die vollständigen Namen und Anschriften des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
  • Die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers.
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung.
  • Das Entgelt (der Nettobetrag).
  • Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
  • Ggf. einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
  • Ggf. ein Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers (z.B. bei Reverse-Charge-Verfahren).

Quelle: § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Für eine einfache Quittung im Alltag (z.B. Supermarkt, Bäcker, etc.) sind meist die Anforderungen an die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV relevant.

Links: Regelung für Kleinunternehmen § 33, Umsatzsteuergesetz § 14

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Übersicht ist und keine Rechtsberatung darstellt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Download der kostenlosen Excel-Vorlage Quittung (+ PDF) zum Ausdrucken

Hier können Sie die Excel-Datei herunterladen. Es sind alle 4 Varianten in einer Datei. Auch eine PDF-Version in DIN A5 ist im Angebot.

Falls Ihnen die Vorlage geholfen hat, freue ich mich über eine Spende 🙂

Andere Quellen zu Quittungsblöcken im Internet

Weitere nützliche Excel-Vorlagen

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