Bisher habe ich zwar keinen Firmenwagen, aber mit meiner Steuerberaterin habe ich das mal in Erwägung gezogen. Sie machte ich mich darauf aufmerksam, dass man dafür ein Fahrtenbuch führen muss. Deshalb habe ich diese Excel-Vorlagen als elektronisches Fahrtenbuch erstellt.
Nach Aussage meiner Beraterin ist es beim Fahrtenbuch wichtig, dass sogar die Ankunfts- und Abfahrtszeit beim Kunden erfasst wird. Ansonsten kann das Fahrtenbuch vom Finanzamt abgelehnt werden. Fand ich echt unvorstellbar, soll aber so sein!
Inhaltsverzeichnis
- Anwendung des Fahrtenbuchs
- Screenshot der Excel-Vorlage Fahrtenbuch
- Download der Excelvorlage Fahrtenbuch
Anwendung des Fahrtenbuchs
Das Fahrtenbuch ist eigentlich selbsterklärend: Öffnen Sie die Datei in Excel und tragen die Werte ein:
- Datum,
- Abfahrtszeiten,
- Ankunftszeiten,
- KM-Stand,
- gefahrene Kilometer werden automatisch berechnet,
- Anlass der Fahrt und
- Bemerkungen.
Beachten Sie bitte auch folgendes:
Eine Empfehlung von mir:
Buchführung in jeder Form sollte bei jeder Form des Unternehmens durch Inkrafttreten der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD), in Zukunft entsprechend gehandhabt werden.
Eine Erstellung mit Excel ist nicht mehr rechtssicher.
Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder versuchen Sie
sevDESK.
Ich empfehle daher, das Fahrtenbuch ausgedruckt auszufüllen oder gleich auf ein reguläres auszuweichen, was man zum Beispiel hier bestellen kann.
Von den Finanzämtern werden auf Excel-Basis erstellte Fahrtenbücher regelmäßig nicht anerkannt. Und dies aus gutem Grund, denn Fahrtenbücher dürfen nicht nachträglich manipulierbar sein.
Der Bundesfinanzhof hat in allen mir bekannten Entscheidungen die o.a. Auffassung der Finanzämter bestätigt.
Über die vollständigen Anforderungen an ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch, also auch an die korrekte Aufzeichnungsmethode, sollte mittlerweise eigentlich jeder Steuerberater im Bilde sein.
Gruß
Ok, das ist interessant und echt wichtig – vielen Dank für den Hinweis!
Aber wenn ich die Vorlage (leer) ausdrucke und die Werte von Hand eintrage, sollte das doch in Ordnung gehen, oder?
Nach meiner Erinnerung muss nach Vorgabe der Finanzämter ein Fahrtenbuch in geschlossener Form geführt werden, also nicht als Lose-Blatt-Sammlung, damit nicht durch den Austausch von Blättern nachträgliche Änderungen am FB vorgenommen werden können.
Ich habe dazu früher im Bürofachhandel Fahrtenbücher der Firma Zweckform gekauft. Mit einem Buch pro Jahr bin ich immer ausgekommen.
Ganz wichtig ist es, dass dabei jede Fahrt gemäß der aktuellen Rechtslage in der vorgeschriebenen Form dokumentiert wird. Bei Steuerprüfungen lassen sich die Finanzämter z.B. die Tankquittungen und Werkstattrechnungen vorlegen, woraus im letzten Fall regelmäßig auch die entsprechenden km-Stände hervorgehen.
Und Tankquittungen müssen zeitlich und örtlich zu den FB-Einträgen passen.
Das FB muss sehr sorgfältig und zeitnah geführt werden, damit es später auch bei Prüfungen akzeptiert wird. Es gehört zu den am meisten beanstandeten Unterlagen, wie mir damals mein Steuerberater erklärte.
Im Internet stehen dazu mittlerweile auch etliche Gerichtsentscheidungen, aus denen die an FB gestellten Anforderungen erläutern.
Das ist OK, denn dann ist es ein handschriftliches Fahrtenbuch. Allerdings verliert man dann den ganzen Vorteil eines elektronischen Fahrtenbuchs – muss zum Beispiel weiter per Hand aufsummieren, hat kein Autocomplete für die Bezeichnung von Zielen etc., kann es nicht zwischen Smartphone und PC synchronisieren. Auch Excel ist eigentlich ja nicht als Datenbank gedacht und bietet da nicht so den Komfort.
Wenn Sie mögen, testen Sie doch einfach mal unser elektronisches Fahrtenbuch bei Fahrtenbuch.de. Quasi als Ausgleich für Ihre Excel-Arbeit würde ich Ihnen eine unserer Profilizenzen kostenfrei zur Verfügung stellen – und mich über Ihr Feedback dazu freuen. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail.